Gebäudemodernisierungsgesetz

Gesamtenergiebedarf und CO2-Emissionen

Der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf bewertet die energetische Gesamtqualität des Gebäudes inklusive der Anlagentechnik.
Der Grenzwert für CO₂-Emissionen wird für öffentliche Gebäude ab 2028 und für alle Neubauten schrittweise bis 2030 verschärft.
Mit dem Ziel „Nullemissionsgebäude“ dürfen dann am Standort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr entstehen.
Wärmebrückenberechnungen oder Nachweise zum sommerlichen Wärmeschutz auf der Basis von thermischen Gebäudesimulationen können projektspezifisch erforderlich werden. Sie führen im allgemeinen jedoch zu einer erhöhten Ausführungsqualität und energetischen Optimierung und ermöglicht Kostensenkungen.