EnEV-Durchführungsverordnung

Vier Augen Prinzip!

Gemäß der EnEV-Durchführungsverordnung Berlin, die über den 01.11.2020 hinaus Bestand hat sind GEG-Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude von Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung zu prüfen.

Herr Fütterer und Herr Kröger sind als Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung bei der Senatsstelle für Stadtentwicklung und der Baukammer Berlin gelistet.