EnEV-Durchführungsverordnung
Vier Augen Prinzip!
Gemäß der EnEV-Durchführungsverordnung Berlin, die über den 01.11.2020 hinaus Bestand hat sind GEG-Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude von Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung zu prüfen.
Herr Fütterer und Herr Kröger sind als Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung bei der Senatsstelle für Stadtentwicklung und der Baukammer Berlin gelistet.
Wir prüfen GEG-Nachweise gemäß der EnEV-DV Bln.

