Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG) befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und wird das geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen.

Die mit der letzten Novellierung eingeführte Regelung, dass Neubauten 65% der Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien decken müssen wird aufgehoben. Der Einsatz erneuerbarer Energien wird herabgesetzt und gestaffelt erhöht. Die energetische Zielsetzung wird hiermit um ee werden hiermit um werden stufenweise n der Nachfolge des Energieeinspargesetzes, der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).
Die Technologieoffenheit des GmG erfordert eine zunehmend hohe Qualifikation der Bearbeiter in der technischen Gebäudeausrüstung
Wärmepumpen mit unterschiedlichen Wärmequellen, in Kombination mit thermischen oder elektrischen Solaranlagen, Wärmespeicher und elektrische Speicher im Gebäude und/oder im Fahrzeugpark, Energiemanagement, Resilienz.