Gebäude-modernisierungsgesetz

Kurz GModG

Neue Gas- und Ölheizungen müssen einen zunehmenden Anteil biogener Brennstoffe/Wasserstoff nutzen (Bio-Treppe).

Das Inkrafttreten der Regelungen ist gestaffelt vorgesehen: Die Neuregelungen zum Heizungstausch sollen unmittelbar nach der Verkündung in Kraft treten (Artikel 1), die ersten Regelungen zur Umsetzung der EPBD sechs Monate später (Artikel 2). Die Einführung des Nullemissionsgebäudes als Neubaustandard ist für behördliche Gebäude ab 2028 vorgesehen (Artikel 3), für alle anderen Gebäude ab 2030 (Artikel 4).

Details siehe https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/Home/startseite/GModG_News/GModG_News-node.html