Gebäude-modernisierungsgesetz

Kurz GModG

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die neuen Regelungen schaffen einen technologieoffeneren Rahmen für die Modernisierung von Gebäuden und den Heizungstausch.

Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig. Gleichzeitig müssen die eingesetzten Brennstoffe schrittweise klimafreundlicher werden. Für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ist ab 2029 ein zunehmender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vorgeschrieben – die sogenannte Biotreppe:

  • ab 2029: 10 %
  • ab 2030: 15 %
  • ab 2035: 30 %
  • ab 2040: 60 %

Ab 2045 müssen die für die Wärmeversorgung eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist die schrittweise Einführung des Nullemissionsgebäudes als Standard für Neubauten. Für neue Gebäude gelten die entsprechenden Anforderungen ab 2030; für bestimmte behördliche Gebäude ist eine frühere Anwendung vorgesehen.

Das GModG steht zudem im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD). Für Bauherren und Eigentümer entstehen damit neue Anforderungen, aber auch unterschiedliche Möglichkeiten, Gebäude energetisch und technisch zukunftsfähig zu entwickeln.

Wir verfolgen die gesetzlichen Entwicklungen kontinuierlich und berücksichtigen sie bei unseren Energiekonzepten, energetischen Nachweisen und der Planung von Wärmeversorgungsanlagen.

Weitere Informationen und den aktuellen Gesetzestext finden Sie beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/Home/startseite/GModG_News/GModG_News-node.html